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Informationsveranstaltung

Veranstaltungsbericht: Informationsveranstaltung zu Sanktionen

Über 130 Teilnehmende aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft nahmen am 22. Mai 2025 an der Veranstaltung der Plattform „Neuanfang für Syrien“ zur aktuellen Entwicklung der Sanktionsregime gegenüber Syrien teil.

In ihren Begrüßungsworten betonte Annette Chammas, Leiterin des Referats Naher Osten II im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Relevanz des Austauschs, der nur wenige Tage nach Ankündigungen der USA und der EU zur Aufhebung umfassender Sanktionen stattfand.

Sarah Dooley, Syrien-Referentin im Auswärtigen Amt, berichtete über die jüngsten Entwicklungen der EU-Sanktionspolitik. Sie betonte, dass die Entscheidung der EU-Außenministerinnen und Außenminister am 20. Mai 2025, die Wirtschaftssanktionen gegen Syrien aufzuheben, einen wichtigen Fortschritt darstelle. Eine wirtschaftliche Stabilisierung des Landes sei zentral für einen nachhaltigen Wiederaufbau. Deutschland habe sich seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 intensiv für eine Aufhebung der Sanktionen eingesetzt. Aufrechterhalten werden weiterhin die sicherheitsrelevanten Sanktionen sowie jene, die spezifisch gegen das Chemiewaffenprogramm und das Umfeld des ehemaligen Assad-Regimes gerichtet sind.

Bildschirmfoto, aufgenommen während der digitalen Veranstaltung der Plattform „Neuanfang für Syrien“ zur aktuellen Entwicklung der Sanktionsregime gegenüber Syrien

Mehr zu der Aufhebung der EU-Wirtschaftssanktionen am 20. Mai 2025 lesen Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung von Außenminister Johann Wadephul und Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan zu dem Thema.

Kilian Bälz, Partner der Kanzlei Amereller, gab einen Überblick über die rechtlichen Implikationen der Sanktionen für Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland. Er machte deutlich, wie umfangreich und komplex die Sanktionen gegenüber Syrien sind und welche Hürden trotz der jüngsten Entwicklungen bestehen bleiben. Gleichzeitig sei zum aktuellen Zeitpunkt bereits einiges möglich, etwa Reisen nach Syrien, die Beantragung von Visa oder Gespräche mit öffentlichen Stellen und der syrischen Regierung. Geldtransfers nach Syrien seien ebenfalls erlaubt, wenn keine Verbindungen zu sanktionierten Akteuren oder Sektoren bestünden.

Zur Klärung rechtlicher Fragen und für Genehmigungsverfahren empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Warenausfuhr) und der Bundesbank (Finanzsanktionen). Zur weiteren Information können spezialisierte Online-Tools zu EU-, UN- und US-Sanktionen dienen. Eine rechtliche Beratung durch Fachleute ist in vielen Fällen ratsam.

Aufgrund des großen Interesses an dem Thema Sanktionen ist geplant, zeitnah weitere Veranstaltungen zu dem Thema anzubieten. Weitere Informationen zu kommenden Veranstaltungen im Rahmen der Plattform „Neuanfang für Syrien“ erhalten Sie über unseren E-Mail-Verteiler sowie über unsere LinkedIn-Gruppe, zu der wir Sie herzlich einladen beizutreten.

Haben Sie Ideen oder Fragen, die Sie über die Plattform Neuanfang für Syrien mit uns teilen wollen? Wollen Sie Ihre Erfahrung und Expertise einbringen? Schreiben Sie uns unter: @email.

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