Entwicklungsministerin Svenja Schulze zur Aufhebung von Teilen des EU-Sanktionsregimes gegen Syrien

Heute hat die EU die Suspendierung von Teilen des EU-Sanktionsregimes gegen Syrien beschlossen. Dazu sagt Entwicklungsministerin Svenja Schulze:

„Diese Entscheidung ist ein Signal des Aufbruchs. Die EU-Sanktionen gegen Syrien haben ihren Zweck erfüllt, denn sie haben einen Beitrag zum Sturz der brutalen Assad-Diktatur geleistet. Doch jetzt standen sie dem Aufbau eines neuen Syriens entgegen. Auf meiner Reise nach Damaskus Mitte Januar habe ich gesehen, wie dringend notwendig eine wirtschaftliche Erholung für die Bevölkerung in Syrien ist. 13 Millionen Menschen in Syrien wissen morgens nicht, ob sie überhaupt genug zu essen bekommen werden. Ganze Landstriche sind zerstört. Erst wenn die Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt, Menschen Essen, Strom und Einkommen haben, wird das Land eine sichere Heimat für alle Syrerinnen und Syrer werden können.

Flüchtlinge aus Syrien in einem Flüchtlingslager des UNHCR

Zusammenarbeit mit Syrien

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Mit der heutigen Entscheidung, Sanktionen aufzuheben, hat die EU einen entscheidenden Schritt für den Wiederaufbau des zerstörten Landes gemacht. Dringend benötigte Reparaturgüter etwa für das Stromnetz oder Gebäude können jetzt in das Land kommen. Deutsche und europäische Unternehmen können bald wieder in Syrien investieren, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Viele Deutsch-Syrer haben sich bei uns gemeldet, weil sie Syrien mit ihrem Knowhow helfen, Geld spenden oder als Unternehmer investieren wollen. All das wird jetzt leichter möglich sein. Das Engagement der Syrer in Deutschland ist eine große Chance für den Neuanfang in Syrien. Das Entwicklungsministerium wird sich dafür engagieren, diese Chance zu nutzen.“

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Der EU-Außenrat hat heute beschlossen, eine Vielzahl an Maßnahmen aus dem EU-Sanktionsregime zu Syrien zu suspendieren, die einem Wiederaufbau des Landes entgegenstehen. Durch die Suspendierung soll der Warentransport zwischen der EU und Syrien erleichtert, die Einfuhr wichtiger kommerzieller Güter für die syrische Wirtschaft sowie Investitionen in die Energieinfrastruktur ermöglicht sowie Zahlungskanäle nach Syrien geöffnet werden.

Die bestehenden humanitären Ausnahmen im Sanktionsregime, die im Juni 2025 abgelaufen wären, sollen verlängert werden, damit humanitäre Hilfe ins Land kommen kann. Die EU hat die mit dem Sanktionsregime befasste Ratsarbeitsgruppe beauftragt, die spezifischen Bestimmungen in EU-Verordnung 36/2012 – dem Sanktionsregime zu Syrien – zu identifizieren, mit deren Suspendierung diese Zielsetzung erreicht wird. Durch diese Suspendierung wird es nun beispielsweise europäischen Firmen möglich sein, in den Wiederaufbau in Syrien zu investieren. Ministerin Schulze hatte Damaskus am 15. Januar besucht und dabei auch mit De-facto-Außenminister Al-Shaibani zu Sanktionen und der Bedeutung des syrischen Energiesektors gesprochen.

Zugleich müssen die schrecklichen Gräueltaten des Assad-Regimes aufgearbeitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Deswegen hat die EU nicht alle Sanktionen aufgehoben. Sanktionen gegen das Assad-Regime, Chemiewaffen sowie illegalen Drogenhandel bleiben bestehen, genauso wie sektorale Sanktionen gegen Waffenhandel, Dual-use-Güter, Ausrüstung für interne Unterdrückungsmaßnahmen, Spionagesoftware sowie Ein- und Ausfuhr von syrischen Kulturgütern.

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